8 November 2019

Die Sirene kommt ins Museum

Nach 35 Jahren auf dem Dach des alten Dorfschulhauses in Stallikon (ZH) wurde eine der letzten, mit Druckluft betriebenen Sirenen der Schweiz abmontiert und dem Museum für Kommunikation in Bern übergeben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS nahm diesen Abtausch zum Anlass, zusammen mit kantonalen und lokalen Behörden über die Alarmierung und neue digitale Alarmierungssysteme zu informieren.

Die Sirene ergänzt in der Sammlung des Museums für Kommunikation in Bern eine bereits vorhandene Luftschutzsirene aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Sirenen reihen sich geschichtlich in eine Serie von Kommunikationsmitteln ein. Der Ruf «Fürio», die Sturmglocke und das Feuerhorn riefen seit dem Mittelalter die Feuerwehrpflichtigen zum Besammlungsplatz und warnten die Bevölkerung vor Unheil. Das Geheul von Sirenen ist der Schweizer Bevölkerung spätestens seit dem Kalten Krieg vertraut.

Alarmierung in der Schweiz: Gemeinschaftsaufgabe zum Schutz der Bevölkerung

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von 5‘000 stationären sowie 2‘200 mobilen Sirenen. Diese praktisch lückenlose Abdeckung, gekoppelt mit Radiomeldungen, bildet heute das Rückgrat des Systems zur Alarmierung und Information der Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Das BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und den Betreibern von Stauanlagen dafür, dass diese Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden. Dazu werden die alten, pneumatischen Sirenen durch moderne elektronische Modelle ersetzt, welche günstiger im Unterhalt und weniger störungsanfällig sind. Die heute 95 verbliebenen pneumatischen Sirenen werden in den nächsten 5 Jahren ausgetauscht.

Die Alarmierung der Bevölkerung erfolgt in der Schweiz mittels Sirenen. Der Allgemeine Alarm ruft die Bevölkerung dazu auf, Radio zu hören oder die Alertswiss-App bzw. die Website Alertswiss zu konsultieren. Beim Wasseralarm im Überflutungsbereich unterhalb von Stauanlagen muss sich die Bevölkerung sofort in höher gelegenes Gebiet begeben.

Wer eine Alarmierung auslösen darf, ist genau geregelt: Auf Bundesebene kann in Fällen von erhöhter Radioaktivität die Nationale Alarmzentrale NAZ den Alarm anordnen oder – falls die zuständigen Stellen der Kantone nicht rechtzeitig reagieren können – den Alarm direkt auslösen. Grundsätzlich sind jedoch die Kantone zuständig für die Alarmierung. Die Messlatte für das Auslösen eines Alarms liegt recht hoch: In der Regel wird bei einer Gefährdung alarmiert, welche die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährdet oder die Lebensgrundlagen bedroht.

Die Behörden verfügen heute zusätzlich über die Möglichkeit, die Bevölkerung via Internet und Smartphones zu alarmieren. Die Sirenen bleiben jedoch ein zentrales Element des Sicherheits-Dispositivs, etwa für den Fall des Zusammenbruchs kommerzieller Netze oder des Internets. Nachts bleibt die „Weckfunktion“ der Sirenen zentral. Nicht überall liegt ein eingeschaltetes Handy auf dem Nachttisch.

Neue digitale Alarmierungssysteme: Alertswiss

Vor einem Jahr hat das BABS gemeinsam mit den Kantonen neue elektronische Dienstleistungen zur Alarmierung der Bevölkerung bei Katastrophen und in Notlagen lanciert. Alarme und Warnungen werden als Push-Meldung auf Smartphones sowie als Online-Publikation auf der Alertswiss-Website verbreitet. Seit der Weiterentwicklung des Alarmierungs- und Informationssystems mit den Alertswiss-Kanälen konnte die Bevölkerung zu verschiedenen Ereignissen wie Brände, Trinkwasserverunreinigungen und Unwetter direkt alarmiert und informiert werden.

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