Wasseralarm: Lehren aus dem Fehlalarm vom April 2015
Das rasche und richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm ist entscheidend. Insbesondere bei einem Wasseralarm zählt jede Minute. Ausgelöst durch einen Fehlalarm im Kanton Schwyz im April 2015 haben die verantwortlichen Stellen auf allen Stufen den gesamten Prozess auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. Mit verschiedenen Massnahmen wurden die technischen Abläufe optimiert und die Sensibilisierung der Bevölkerung erhöht.
Am 7. April 2015 um 7:42 Uhr morgens heulten die Wasseralarmsirenen in mehreren Bezirken des Kantons Schwyz. Bei einer routinemässigen Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Sirenen kam es zu einem Fehlalarm: Alle 36 Wasseralarmsirenen in den Bezirken March, Höfe und Einsiedeln wurden versehentlich ausgelöst. In der Folge führten mehrere hundert Anrufe bei der Polizei zu einer Überlastung der Einsatzzentrale. In der betroffenen Bevölkerung herrschte grosse Unsicherheit über das richtige Verhalten. Anstatt das Gebiet sofort zu verlassen, wusste kaum jemand was in einer solchen Situation zu tun ist.
Handlungsbedarf erkannt
Die Reaktionen auf diesen Fehlalarm zeigten, dass in einem Ernstfall nicht alles wunschgemäss funktioniert hätte. Die internen Prozesse und die Zusammenarbeit mit den Bundesstellen förderten Optimierungspotenzial zutage, aber auch das Verhalten der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Alarmierung verdeutlichte Unsicherheiten bezüglich raschem und richtigem Handeln. Die verantwortlichen Stellen des Amtes für Militär, Feuer- und Zivilschutz, der Kantonspolizei, der betroffenen Gemeinden, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und der Kraftwerke haben deshalb den Alarmierungsprozess und die Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft und auf allen Stufen Massnahmen eingeleitet.
Informationskampagne
Zusammen mit den Stabschefs und den Alarmierungsverantwortlichen der Gemeinden und Bezirke wurden die Wasseralarm-Merkblätter überarbeitet. Sie wurden zusammen mit einem Flyer des BABS und eines Informationsschreiben des AMFZ an alle Haushaltungen in gefährdeten Gebieten im Kanton Schwyz verteilt mit der Aufforderung, diese zuhause an einem gut sichtbaren Ort aufzubewahren.
Die neuen Wasseralarm-Merkblätter des Kantons Schwyz können hier heruntergeladen werden.
Der Flyer Wasseralarm kann hier bestellt werden.
Bessere Schulungen und Koordination
Der Schulung der Mitarbeiter der Kantonspolizei, die den Alarm auslösen, wurde ein noch grösseres Gewicht beigemessen. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Damit wurden möglichst rasche und gut koordinierte Abläufe angestrebt, um der Bevölkerung den für die richtige Reaktion notwendigen Spielraum zu geben.
Zusammenarbeit verschiedener Polizeikorps
Die durch mehrere hundert Notrufe auf der Einsatzzentrale der Kantonspolizei verursachte Überlastung wurde durch eine seit Mai 2015 funktionierende Zusammenarbeit verschiedener Polizeikorps entschärft. Die Kantonspolizeien von Schwyz, Zug, Obwalden und Nidwalden übernehmen nun gegenseitig Notrufe, wenn grössere Ereignissen zu einer Überlastung der Einsatzzentralen führen.
Was gilt bei Wasseralarm?
Im Ernstfall können Sirenen Leben retten – allerdings nur, wenn die betroffenen Menschen auch wissen, was zu tun ist:
Der Wasseralarm ist eine Aufforderung zur sofortigen Evakuierung: Ertönt der Wasseralarm, so muss die Bevölkerung das gefährdete Gebiet sofort verlassen. Zur Rettung ist die nächstgelegene Anhöhe aufzusuchen.
So klingt der Wasseralarm:
Was viele nicht wissen: Der Wasseralarm wird nicht eingesetzt, um die Bevölkerung in der Umgebung von Seen oder Fliessgewässern im Fall einer akuten Gefährdung durch Hochwasser oder Überschwemmung zu alarmieren. Er bezieht sich nur auf Stauseen und signalisiert, dass eine unmittelbare Gefahr von einer Stauanlage ausgeht. Der Wasseralarm ist daher nur in den Nahzonen unterhalb von grossen Stauanlagen eingerichtet.
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