Was bedeutet Wasseralarm?
Der Bruch einer Stauanlage ist angesichts der baulichen Sicherheitsanforderungen und der Überwachungseinrichtungen sehr unwahrscheinlich. Ganz ausschliessen lässt sich jedoch ein solcher Bruch nicht. Weil ein unmittelbarer Anstieg der Wassermengen unterhalb einer Stauanlage ein grosses Risiko darstellt, wird immer am ersten Mittwoch im Februar nicht nur der allgemeine Sirenenalarm getestet, sondern auch der so genannte Wasseralarm.
Im Ereignisfall können Sirenen zuverlässig alarmieren, vorausgesetzt, sie funktionieren richtig. Am Mittwoch, 2. Februar 2022 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen zudem der Wasseralarm getestet.
Stauanlagen, die eine hohe potentielle Gefahr für die Bevölkerung darstellen, sind mit einem Alarmierungssystem ausgerüstet. In der Schweiz gilt dies für rund 70 Anlagen. Wurden früher getrennte Sirenen für den «Wasseralarm» und den «allgemeinen Alarm» eingesetzt, gibt es heute nur noch so genannte «Kombisirenen» im Überflutungsbereich, der innert 2 Stunden von der Flutwelle erreicht wird. Die heute ca. 630 Kombisirenen werden von den kantonalen Behörden unterhalten. Der Wasseralarm besteht aus zwölf tiefen Tönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden.
Zuerst ertönt der allgemeine Alarm
Ist die Sicherheit einer Stauanlage beeinträchtigt, wird die Bevölkerung vor der Auslösung des Wasseralarms zunächst mit dem Sirenenton «Allgemeiner Alarm» von den Behörden darauf aufmerksam gemacht, das Radio und Alertswiss einzuschalten und die Verhaltensanweisungen der Behörden zu befolgen. Beim Sirenenton «Wasseralarm» allerdings bleibt keine Zeit mehr, sich zu informieren. Dann heisst es, so schnell wie möglich das gefährdete Gebiet zu verlassen. Im Prinzip erlaubt das Überwachungs- und Alarmierungssystem der Stauanlagen eine rechtzeitige Warnung der Bevölkerung, jedoch ist die Vorwarnzeit bei einem vollständigen und plötzlichen Bruch sehr kurz.
Verantwortlich für die Auslösung des Wasseralarms sind die Betreiber der Stauanlagen in Koordination mit kantonalen Stellen. Der Wasseralarm wird durch eine Person und nicht automatisch, z. B. durch Sensoren, ausgelöst, denn ein solcher Alarm hat derart einschneidende Auswirkungen, dass der Entscheid dafür nur durch einen Menschen und nicht durch eine technische Einrichtung gefällt werden darf. Und da die Verantwortung bei den Betreibern liegt, welche die Staumauern ohnehin überwachen müssen, ist eine automatische Alarmierung nicht sinnvoll.
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Weitere Informationen
- Informationen zur Wasserkraft und zu Stauanlagen finden sich beim Bundesamt für Energie
- Alarmierung und Information: zwei Alarmierungszeichen
- Wo gibt es Wasseralarmsysteme in der Schweiz?