Am 3. Februar heulen schweizweit wieder die Sirenen
Am 3. Februar steht der alljährliche Sirenentest an. Die Sirenen sind essenzieller Bestandteil des Gesamtsystems zur Alarmierung der Schweizer Bevölkerung. Deren alljährliche Überprüfung mag für die aussenstehende Betrachterin vielleicht den Eindruck erwecken, dass sich das ganze Verfahren Jahr für Jahr ohne neue Erkenntnisse wiederholt, doch das stimmt so nicht. Denn die Sirenen für den Allgemeinen Alarm sowie für den Wasseralarm, schweizweit sind es rund 5’000 stationäre Installationen, haben nur dann eine Daseinsberechtigung, wenn sie im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren, sprich heulen. So gesehen erfüllt es durchaus seinen Zweck, wenn am Tag des Sirenentests festgestellt wird, ob jede einzelne Sirene laut heult oder nicht.
Und dennoch wird dieses Jahr nicht alles wie in den Vorjahren ablaufen. Üblicherweise werden zu den festinstallierten auch noch die rund 2200 mobilen Sirenen getestet, worauf die Kantone als Verwalter der Sirenenanlagen dieses Jahr aber verzichten dürfen. Ebenfalls nicht obligatorisch ist dieses Jahr die Überprüfung der stationären Sirenen per Handauslösung vor Ort. Der Grund für das in diesem Jahr reduzierte Testvolumen: die durch die Pandemie-Bewältigung ohnehin schon stark beanspruchten kantonalen Stellen des Bevölkerungsschutzes sollen nicht zusätzlich belastet werden. Die Überprüfung der Sirenen für den Allgemeinen Alarm und den Wasseralarm per Fernauslösung bleibt jedoch überall fix vorgeschriebener Bestandteil auch des diesjährigen Sirenentests.
Ausgelöst werden ab 13.30 Uhr zuerst die Sirenen für den Allgemeinen Alarm, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Falls nötig, kann der Sirenentest noch bis 14.00 Uhr wiederholt werden. In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr der Wasseralarm durchgeführt. Dieser besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Alertswiss-App immer wichtiger
Eine immer bedeutendere Rolle im Gesamtsystem zur Alarmierung spielt die Alertswiss-App. Im Gegensatz zum Sirenenalarm kann das App wesentlich differenzierter informieren und die Bevölkerung auch bei Ereignissen unterhalb der Alarmstufe den Umständen angemessen informieren und warnen. Auch ist Alertswiss imstande, bei kleinräumigen Ereignissen wie zum Beispiel verschmutztem Trinkwasser die betroffene Bevölkerung geografisch gezielt einzugrenzen und entsprechend zu warnen.
Alertswiss unterscheidet grundsätzlich zwischen den Meldestufen Alarm, Warnung oder Information. Dabei bedeutet ein Alarm, dass eine unmittelbare Gefahr besteht und dass den Anweisungen der Behörden zwingend Folge geleistet werden muss, während eine Warnung auf die Möglichkeit einer konkreten Gefahr hinweist und Verhaltensempfehlungen ausgegeben werden. Bei der Meldestufe Information wird über ein Ereignis informiert, das zum gegebenen Zeitpunkt aber noch keine unmittelbare Gefahr darstellt.
Das von der Covid-19-Pandemie geprägte Jahr 2020 hat der Alertswiss-App einen regelrechten Boom beschert. Die Anzahl Nutzerinnen und Nutzer stieg um 40 Prozent und erreicht mittlerweile über 700’000 Personen, Tendenz steigend. Das App erwies sich dabei als ein geeignetes und bezüglich seiner potentiellen Möglichkeiten weiter ausbaufähiges Instrument, um die sich von Kanton zu Kanton häufig unterscheidenden Verhaltensregeln differenziert zu kommunizieren und um der Bevölkerung fast in Echtzeit die aktuellen Entwicklungen mitzuteilen.
Und was tun, sollten die Sirenen mal unangekündigt heulen?
Wenn die Sirenen des allgemeinen Alarms heulen und für diesen Zeitraum kein Sirenentest angekündigt ist, dann besteht für die Bevölkerung Gefahr! In diesem Fall wird die Bevölkerung dringend dazu aufgefordert, SRG-Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren. Anweisungen der Behörden sind in diesem Falle zwingend Folge zu leisten.
Auch das Ertönen des Wasseralarms ausserhalb der angekündigten Sirenentest bedeutet: es besteht unmittelbare Gefahr! Denn der Wasseralarm ertönt nur unterhalb von Stauanlagen. Es gilt darum, in einem solchen Fall unverzüglich die Flucht zu ergreifen. Die Bevölkerung in den potentiell gefährdeten Zonen wird regelmässig mit Merkblättern über die lokal vorhanden Fluchtmöglichkeiten informiert.
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