Zwei Polizisten stehen an einem Bahnhof und sprechen zusammen.
Kanton Basel-Stadt
9 Juli 2019

Partnerorganisation Polizei

Jede und jeder hat ein Bild der Polizei. Geprägt ist dieses meist von der letzten Verkehrskontrolle oder den beliebten Fernsehkrimis. Die Organisation des Polizeiwesens ist aber komplex und die Aufgaben sind breit gefächert. So sorgt die Polizei auch bei Katastrophen und in Notlagen für Sicherheit und Ordnung und zählt zu den fünf Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz.

Dein Freund und Helfer – auch in der Katastrophe

Im Schweizer Bevölkerungsschutz arbeiten die Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz eng zusammen. Dass die Polizei in dieser Aufzählung standardmässig an erster Stelle steht, widerspielgelt durchaus ihre Bedeutung im Verbundsystem Bevölkerungsschutz. Die Kernaufgabe der Polizei, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, ist auch und gerade bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen von zentraler Bedeutung. Dazu kommt, dass die Polizei als polyvalente Einsatzorganisation prädestiniert ist, um im Verhältnis mit den anderen Partnern eine gewisse Koordinations- oder sogar Führungsfunktion zu übernehmen.

Zwei Polizisten stehen an einem Bahnhof und sprechen zusammen.
Als Einsatzmittel, das für Sicherheit und Ordnung zuständig ist, spielt die Polizei auch bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen eine wichtige Rolle. © Kanton Basel-Stadt

Kantonale Zuständigkeit

Grundsätzlich liegt die Polizeihoheit bei den Kantonen. Sie sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für die Strafverfolgung verantwortlich. Die Mehrzahl der Kantone regelt die Aufgaben und die Organisation der Polizei in eigenen Polizeigesetzen.

Gemeinde- und Stadtpolizei

Einige Kantone haben einen Teil der Aufgaben im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung an Gemeinden delegiert. Neben den Kantonspolizeien übernehmen deshalb auch Gemeinde- bzw. Stadtpolizeien einen wichtigen Part zur Sicherheit der Bevölkerung

Ein Polizist der Kantonspolizei Basel-Stadt beim Verkehrsdienst
Grundsätzlich liegt die Polizeihoheit bei den Kantonen. Der Polizeiberuf ist seit 2003 eidgenössisch anerkannt. © Kanton Basel-Stadt

Vereinheitlichte Ausbildung

Der Polizeiberuf ist seit 2003 eidgenössisch anerkannt. Die Ausbildung soll nach einer einheitlichen Doktrin erfolgen. Gestützt auf ein Gesamtkonzept wurden anstelle der kantonalen Polizeischulen vier regionale Ausbildungszentren aufgebaut. Sie bestehen neben dem Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI) in Neuenburg, das bereits 1946 als Stiftung gegründet wurde. Das SPI nimmt sich insbesondere der Ausbildung von Kadern und von Spezialistinnen und Spezialisten an und zielt auf eine Harmonisierung, auf eine Unité de doctrine ab.

Regionale Polizeikonkordate

Weil Kriminalität und andere Herausforderungen im Sicherheitsbereich an der Kantonsgrenze nicht enden, ist die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden sehr wichtig. Politisch wird die Zusammenarbeit von der KKJPD wahrgenommen, operativ von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS). Auf der Ebene der Städte und Gemeinden sind es die Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD) und die SVSP.

Zusammenarbeit Bund und Kantone

In der globalisierten Welt wird die Kriminalität immer komplexer, kriminelle Aktionen betreffen oft mehrere Kantone und weisen Bezüge zum Ausland auf. Deshalb sind im Bundesamt für Polizei (fedpol) Koordinationsstellen angesiedelt, die gewisse grenzüberschreitende Polizeiaufgaben koordinieren. Dazu gehören etwa die Bekämpfung der Internetkriminalität (Stichwort KOBIK) und des Menschenhandels und -schmuggels (KSMM). fedpol hat die Funktion des allgemeinen Polizeiamtes des Bundes, ist einheitliche Ansprechstelle für die Polizeikorps des In- und
Auslandes und erfüllt kriminal-, sicherheits-, verwaltungspolizeiliche und unterstützende polizeiliche Aufgaben.

Ein Angehöriger des Zivilschutzes steht neben einem Polzisten
Die Polizei ist auch bei Katastrophen und in Notlagen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu ihrer Unterstützung und Entlastung kann der Zivilschutz herangezogen werden.

Zivilschutz zur Unterstützung

Die Polizei ist auch bei Katastrophen und in Notlagen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu ihrer Unterstützung und Entlastung kann – im Sinne des Verbundsystems – der Zivilschutz herangezogen werden. In manchen Kantonen bestehen dazu eigene Zivilschutzformationen, die helfen, Belastungsspitzen und Langzeiteinsätze zu überbrücken. Dabei übernimmt der Zivilschutz Aufgaben wie Verkehrsdienst, Zutrittskontrollen und Geländedurchsuchungen. Ziel ist es, dass sich die Polizei auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren kann.

Eine von fünf Partnerorganisationen: Die Polizei

Das Dossier der Nr. 33/2019 von „Bevölkerungsschutz“ ist der Polizei gewidmet.

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