Sirenentest erstmals auch über Alertswiss
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall muss die Bevölkerung rasch und zuverlässig alarmiert und informiert werden. Damit dies sichergestellt ist, müssen die Alarmierungssysteme einwandfrei funktionieren. Zudem muss die Bevölkerung wissen, was zu tun ist. Am Mittwoch, 6. Februar 2019 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Erstmals wird dabei auch die Alarmierung über Alertswiss getestet.
Im Oktober 2018 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gemeinsam mit den kantonalen Partnern neue Dienstleistungen zur Alarmierung und Information der Bevölkerung bei Katastrophen und in Notlagen lanciert: Alarmmeldungen werden als Push-Meldung über die Alertswiss-App auf Smartphones sowie als Online-Publikation auf der Alertswiss-Website verbreitet. Im Rahmen des Sirenentests 2019 werden die neuen Kanäle nun erstmals einbezogen. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle eine Test-Alarmmeldung verbreiten.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen
Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Am 6. Februar 2019 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.
Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.
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