«Die Kantonspolizei teilt mit…»: Verbreitungspflichtige Radiomeldungen zur Warnung und Alarmierung der Bevölkerung
Wenn die Sirene heult – Radio hören. Diese Botschaft haben sich viele Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes gemerkt. Heute ergänzt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) diese Botschaft regelmässig mit «oder Alertswiss konsultieren». Tatsächlich werden alle Mitteilungen, die im Radio verlesen werden, seit einigen Jahren auch via die Alertswiss-Website und -App verbreitet, inklusive einer Kartendarstellung und in mehreren Sprachen. Trotzdem bleiben verbreitungspflichtige Radiomeldungen ein wichtiger Kanal, um die Bevölkerung zu warnen und alarmieren.
Verbreitungspflichtige Radiomeldungen sind aus Sicht der Bevölkerungsschutz-Behörden ein zusätzlicher Kanal, den sie für die Verbreitung einer Meldung zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung auswählen können. Automatisch wird dieser Kanal angefügt, wenn eine Meldung der Stufe Alarm verbreitet wird. Zusätzlich wird er für dringliche Warnungen vor drohenden Gefahren und auch bei besonders schwerwiegenden Warnungen des Bundes vor Naturgefahren verwendet.
Radiostationen müssen ihr Programm unterbrechen
Eine verbreitungspflichtige Meldung, die in einem Radiostudio eintrifft, bedeutet für die Person am Mikrofon: das Programm unterbrechen, sofort diese Meldung verlesen und sie dann mehrmals in einem vorgegebenen Abstand wiederholen.
Die Meldung beginnt jeweils mit dem Satz «Die Kantonspolizei XY teilt mit…» oder «die Nationale Alarmzentrale teilt mit…». Mit dieser Einleitung wird durch die Radiostationen ein einschneidender Unterschied signalisiert: während sie normalerweise die redaktionelle Verantwortung für ihre Inhalte tragen und frei über diese entscheiden, gibt hier bei unmittelbarer Gefahr die Behörde den Inhalt vor. Verlesen wird die Nachricht grundsätzlich von praktisch allen privaten und öffentlich-rechtlichen Radiostationen im betroffenen Gebiet, die ein redaktionell betreutes Programm haben und beispielsweise regelmässig News senden. Verbreitet werden sie über DAB+ und teilweise auch via Internet. Die Verbreitung über UKW wird bis Ende 2026 von der Radiobranche schrittweise eingestellt. Bereits seit Januar 2025 werden die SRG-Sender nicht mehr via UKW verbreitet.
Verbreitungspflicht: Rund um die Uhr, zu Redaktionszeiten, selbst auferlegt
Die Radiolandschaft in der Schweiz ist bunt besetzt: Grob unterschieden wird zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten kommerziellen (überregional oder regional) und nichtgewinnorientierten Sendern.
Als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt verfügt die SRG über eine spezielle Konzession, um gebührenfinanzierte Radioprogramme in der Schweiz zu verbreiten. Die SRG mit ihren Senderketten auf Deutsch, Französisch und Italienisch unterhält rund um die Uhr eine Redaktion, die Meldungen sofort empfangen und auf den jeweils ersten Senderketten (SRF1, RTS1, RSI1) verlesen kann. Die entsprechenden Studios sind mit hochverfügbaren Systemen an die Alarmierungsprozesse des BABS angebunden. Bei einem Sirenenalarm wird die entsprechende verbreitungspflichtige Meldung auf den Programmen in allen Landessprachen verbreitet. Andere verbreitungspflichtige Meldungen werden in der Regel nur in der Landessprache verlesen, die in der betroffenen Region gesprochen wird. Da die SRG Meldungen aus der ganzen Schweiz verliest, wird der hier beschriebene «Prozess ICARO (Information Catastrophe Alarme Radio Organisation) mehrmals pro Jahr angewendet.
Private kommerzielle Sender mit einer Konzession sind ebenfalls verpflichtet, verbreitungspflichtige Meldungen zu verlesen, aber nicht rund um die Uhr, sondern zu ihren Redaktionszeiten, in denen das Studio besetzt ist. Da ihr Sendegebiet nur bestimmte Regionen umfasst, gilt ihre Verbreitungspflicht nur für Meldungen, die ihr Sendegebiet betreffen. Seit 2025 gibt es nur noch 15 kommerzielle Radiostationen mit Konzession.
Freiwillige Selbstverpflichtung
20 weitere Regionalradios haben sich im Januar 2025 auf Initiative der Verbände VSP und RRR bereit erklärt, verbreitungspflichtige Meldungen ebenfalls zu verlesen. Sie erbringen diese wichtige Dienstleistung ohne formelle Verpflichtung. Wie die konzessionierten Radios (ausgenommen SRG) werden sie dafür vom BABS über das System Alertswiss NewsML an die Alarmierungskanäle angeschlossen. Dieses von Keystone-SDA im Auftrag des BABS betriebene System nutzt dieselben Kanäle, welche die Radiostationen im Alltag für den Bezug von Agenturmeldungen nutzen und kann direkt mit den Redaktionssystemen der meisten Lokalradios verbunden werden. Jedes Lokalradio kann es so konfigurieren, dass es zur eigenen Organisation passt, etwa indem verschiedene Personen per Mail oder SMS orientiert werden, wenn eine verbreitungspflichtige Meldung vorliegt. Der Prozess wird periodisch getestet.
Verbreitungspflichte Meldungen bleiben auch in Zukunft wichtig
Trotz dem vermehrten Einsatz elektronischer Kanäle setzt das BABS weiterhin auf verbreitungspflichtige Meldungen als wichtigen Kanal, um die Bevölkerung zu informieren. Mit den Verbänden der privaten Radioanbieter und der SRG findet ein regelmässiger Austausch statt. Auch in der im Herbst 2023 vorgestellten Strategie des BABS für die Weiterentwicklung der Kanäle zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bleiben sie ein wichtiges Element. Sie bilden unter anderem auch eine Redundanz für Fälle, in denen mobilfunk- und internetbasierte Kanäle nicht funktionieren oder überlastet sind.
Neben dem eigentlichen Radiopublikum verfügt nach wie vor ein Grossteil der Bevölkerung über die Möglichkeit, Radio zu hören, wenn andere Kanäle nicht mehr funktionieren. Auto- und Batterieradios funktionieren unabhängig vom Stromnetz. Ein Batterieradio mit Ersatzbatterien gehört daher auch weiterhin zur empfohlenen Ausrüstung im Rahmen des individuellen Notvorrats.
Beste Vorbereitung: über mehrere Kanäle erreichbar sein
Ideal vorbereitet ist man als Einwohnerin und Einwohner unseres Landes also dann, wenn man Informationen via Alertswiss-App oder -Website bezieht, aber auch rasch einen Radioempfang (auch mit Batterien) sicherstellen kann, sollten die anderen Kanäle ausfallen. Heult eine Sirene, kann die dazugehörige Verhaltensanweisung via App, Website oder Radio bezogen werden. Funktioniert gar keine Kommunikation mehr, können die Kantone die Notfalltreffpunkte in Betrieb nehmen. Deren Standorte sind vordefiniert und unter notfalltreffpunkte.ch abrufbar.
- Medienmitteilung VSP 29.01.2025: 20 Privatradiostationen unterzeichnen Vereinbarung zur Ausstrahlung verbreitungspflichtiger Meldungen des Bundes (pdf)
- Medienmitteilung Bundesrat 27.11.2024: Alarmierung der Bevölkerung: Bundesrat baut digitale Kanäle aus
- Alertswiss: Notfallplan
- SRG: Grundversorgung in Krisen