17 März 2016

Versicherungen und Bevölkerungsschutz

Schwerpunkt der neuen Ausgabe der Zeitschrift «Bevölkerungsschutz» ist das Thema Versicherungen. Das Dossier beleuchtet unterschiedliche Aspekte – von der Zusammenarbeit zwischen Versicherungen und Bevölkerungsschutz über die Versicherungsdeckung im Zivilschutz zu möglichen Konsequenzen eines Fehlentscheids im Einsatz und der ergänzenden Hilfeleistung privater Spenden im Ereignisfall.

Titelseite der Zeitschrift
Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe des «Bevölkerungsschutz» ist das Thema Versicherungen.

Matthias Holenstein, Geschäftsführer der Stiftung Risiko-Dialog, beschreibt im Artikel «Solidarität als Basis für eine erfolgreiche Ereignisbekämpfung» wie Versicherer und der Bevölkerungsschutz trotz unterschiedlicher Herangehensweisen in der Ereignisbekämpfung beide auf Solidarität als Basis setzen. Die komplementäre Logik der Versicherer und des Bevölkerungsschutzes wird im Artikel besonders hervorgehoben und als positiv eingestuft. Verbindend und für beide Bereiche prägend ist insbesondere eine zentrale Grundannahme: Das Risiko von Katastrophen und Notlagen kann reduziert werden – Katastrophen und Notlagen können aber niemals vollständig verhindert werden. Es stellt sich die Herausforderung des «moral hazard». Wenn eine Gesellschaft gut auf Katastrophen und Notlagen vorbereitet ist, kann ein trügerisches Gefühl der völligen Sicherheit aufkommen – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die gesamte Sicherheitskultur. Hier soll in Zukunft mehr Eigenverantwortung und zugleich mehr Kooperation gefordert werden – denn sowohl Privatpersonen und Unternehmen als auch Versicherungen und Behörden kennen Grenzen in der Ereignisbewältigung. Der «Kreis der Solidarität» zeigt auf, dass Zusammenarbeit die einzige Möglichkeit ist, ein Ereignis erfolgreich zu bewältigen. Auf diese Solidarität setzen sowohl Versicherungen als auch der Bevölkerungsschutz.

Grafik mit drei Kreisen von Solidarität: Solidarität über Nachbarschaftshilfe (individueller Schutz), über Risikokollektiv (Versicherungen) und über Steuergelder (staatliches Handeln).
Drei Kreise von Solidarität

Die beiden Bereiche arbeiten bereits heute eng zusammen und ergänzen sich in ihren Aktivitäten gegenseitig, und zwar über den gesamten Risikokreislauf hinweg: in der Vorsorge und Vorbereitung auf ein Ereignis, in der Ereignisbewältigung und in der Aufarbeitung und Nachbereitung. So stärken Versicherungen durch ihre Aktivitäten zur Prävention und Vorbeugung die Resilienz auf allen Stufen. In der Ereignisbewältigung können Versicherungen Informationen zur Einschätzung der Gesamtlage beitragen. Schliesslich verteilt sich auch die finanzielle Last auf beide Parteien. Die Kooperation soll nun noch erweitert und gestärkt werden, denn, wie Matthias Holenstein schreibt: «Einem umfassenden Risiko- und Sicherheitsdialog mit Integration aller Partner kommt in Zukunft eine noch stärkere Bedeutung zu.»

Der Artikel «Im Einsatz versichert: Damit ein Armbruch kein Beinbruch wird» widmet sich dem Thema des Versicherungsschutzes im Bevölkerungsschutz. Dabei ist die Unterscheidung zwischen professionellen und freiwilligen Einsatzkräften sowie Dienstpflichtigen von besonderer Bedeutung. Arbeitnehmer, die professionell im Bevölkerungsschutz tätig sind, beispielsweise Angehörige der Polizei, werden über den Arbeitgeber versichert. Angehörige des Zivilschutzes, des Militärs oder des Zivildienstes sowie für den Bund in friedensfördernden oder humanitären Einsätzen Tätige sind militärversichert. Hierbei werden alle körperlichen, geistigen und psychischen Schädigungen der Gesundheit versichert, ohne einschränkende Bedingungen. Details finden Sie im vollständigen Artikel.

Das Bild zeigt einen Berg mit Lawinenniedergang und umgestürzten Bäumen.
Im Februar 1999 starben in Evolène (VS) bei Lawinenniedergängen 12 Menschen. Die Prozesse wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gegen den Gemeindepräsidenten und den Sicherheitsverantwortlichen stiessen nicht nur im Umfeld des Bevölkerungsschutzes auf grosses Interesse.

Wo Menschen handeln, geschehen Fehler. Bei Katastrophen und in Notlagen, wenn Zeitdruck und Unübersichtlichkeit herrschen, ist die Gefahr von Fehlern allgegenwärtig. Im Artikel «Grosse Verantwortung ist ohne Furcht zu tragen» geht es um die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen bei Fehlentscheiden während der Ereignisbewältigung. Wer bei der Ereignisbewältigung Verantwortung trägt, muss sich einer grundlegenden Bedingung bewusst sein: Fehleinschätzungen und Fehler, die zu Schäden führen, können strafrechtliche Folgen haben. Bei der rechtlichen Beurteilung müssen dabei aber immer die gesamten Umstände gewürdigt werden, beispielsweise die fehlenden Informationen zum Zeitpunkt der Entscheidung. Am Fall Evolène zeigt Pascal Aebischer auf, dass strafrechtliche Folgen die betroffenen Personen verunsichern – im gesamten Bevölkerungsschutz-Netzwerk stellt sich die Frage, wie mit der Verantwortung für Entscheidung umzugehen ist. Als Fazit wird festgehalten, dass das Risiko für die Verantwortlichen grundsätzlich berechenbar und tragbar ist: Wer die anerkannten Standards wie möglichst umfassende Information der Beteiligten und angemessene Protokollierung des Vorgehens einhält, wird kaum strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben. Eine absolute Sicherheit – eine Versicherung gleichsam – gibt es diesbezüglich jedoch nicht.

Zum Schluss wird in einem Artikel zu Thema «Versicherung bei Unwetterschäden» der Beitrag von privaten Spenden und gemeinnützigen Unterstützungsleistungen bei der Schadensbewältigung behandelt. Paul Knüsel schreibt von der ergänzenden Wirkung privater Spenden, die neben privater Versicherungsentschädigung und staatlicher oder kantonaler Hilfeleistungen unerlässlich sind bei einem Wiederaufbau.

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