3 Februar 2015

Von ratternden Pressluftbohrern und heulenden Schafen

Wenn am ersten Mittwoch im Februar am frühen Nachmittag in der Schweiz die Sirenen heulen, besteht kein Grund zur Sorge.
Es handelt sich um den jährlichen landesweiten Sirenentest.
Die Alarmierung ist ein wichtiger Pfeiler im Schweizer Bevölkerungsschutz, denn durch rasches Handeln kann sich die betroffene Bevölkerung im Katastrophenfall selber schützen. Damit der Sirenentest nicht unnötig Ängste auslöst, muss die vorgängige Information darüber möglichst umfassend verbreitet werden. Zu diesem Zweck stellt das Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS den Radio- und Fernsehstationen attraktive Info-Spots zur Verfügung.

Beim alljährlichen, gleichzeitig in der ganzen Schweiz durchgeführten Sirenentest handelt es sich in erster Linie um einen Funktionstest: Geprüft wird die technische Funktionsfähigkeit der mehr als 5000 stationären und der 2800 mobilen Sirenen in der Schweiz. Darüber hinaus dient der regelmässige Sirenentest den beteiligten Organisationen auch als willkommene Gelegenheit, um die Prozesse zur Auslösung der Sirenen vollständig durchzuspielen. Der Sirenentest ist also immer auch Ausbildung und Training. Zudem ermöglicht er, allfällige organisatorische Schwachstellen zu erkennen.
Im Ergebnis trägt der jährliche Sirenentest ganz wesentlich dazu bei, dass die Betriebssicherheit der Sirenen in der Schweiz dauerhaft auf einem Niveau von nahezu 100 Prozent gehalten werden kann.

Allgemeiner Alarm und Wasseralarm: Wissen Sie Bescheid?

Der auf- und abschwellende Heulton des Allgemeinen Alarms tönt durchaus etwas unheimlich: Er soll ja auch eine Gefahr signalisieren. Gleichwohl ist das Geräusch den meisten Menschen in der Schweiz wohl vertraut. Bei manchen soll es geradezu Heimatgefühle auslösen …

So klingt der Allgemeine Alarm

Weniger bekannt ist das Geräusch des Wasseralarms. Wenn viele Menschen in der Schweiz meinen, dieses Alarmierungszeichen signalisiere allgemein eine Hochwassergefahr, dann ist dies ein Irrtum. Der Wasseralarm bezieht sich nur auf Stauseen und signalisiert, dass eine unmittelbare Gefahr von einer Stauanlage ausgeht: Das könnte ein Überschwappen eines Stausees oder gar ein Bruch einer Staumauer sein. Der Wasseralarm betrifft daher nur die Nahzone unterhalb von Stauanlagen. Konkret gibt es Wasser-alarm-Sirenen im Gebiet, welches bei einem Totalbruch einer grösseren Stauanlage innert zwei Stunden von einer Flutwelle erreicht würde. Akustisch ist der Wasseralarm mit dem dumpfen Dauerton wenig dramatisch, eher unspektakulär. Die meisten Menschen würden dabei wohl an ein Schiffshorn denken.

So klingt der Wasseralarm

Sirenen können Leben retten

Bei aller Vertrautheit: Der Sirenenalarm signalisiert natürlich alles andere als Geborgenheit. Die Alarmierung dient dem einzigen Zweck, die betroffene Bevölkerung so rasch wie möglich auf eine drohende oder bereits eingetretene Katastrophe, auf eine ent-sprechende akute Gefährdung für Mensch und Umwelt hinzu-weisen. Es geht um eine sehr ernste Sache – es geht letztlich um Leben und Tod.

Sirene auf dem Dach eines Gebäudes
Sirene auf einem Gebäude

Dabei liegt es auf der Hand, dass bei Katastrophen für den Schutz der Bevölkerung ein Faktor ganz besonders wichtig ist: die Zeit.
Je schneller Schutzmassnahmen umgesetzt werden können, um so wirksamer sind diese. Je eher die betroffenen Menschen informiert sind, umso besser können sie sich selber schützen.

Die Sirenen sind daher ein wesentliches Element im System des schweizerischen Bevölkerungsschutzes. Im Ernstfall können Sie Leben retten – allerdings nur, wenn die betroffenen Menschen auch wissen, was zu tun ist:

  • Sollte der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönen, ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
  • Der Wasseralarm bedeutet, dass das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen ist.

Information zum Sirenentest über Radio und Fernsehen

Gerade weil die Bevölkerung bei Sirenenalarm sofort reagieren soll, muss ein angekündigter Sirenentest möglichst gut bekannt gemacht werden. Die Leute sollen im Voraus wissen, dass nichts passiert ist, dass keine Katastrophe stattgefunden hat und dass die Behörden keine besonderen Verhaltensanweisungen erlassen haben.
Zu diesem Zweck wird die Bevölkerung vorgängig insbesondere im Radio und Fernsehen auf den bevorstehenden Sirenentest auf-merksam gemacht.

Die Schweizer Radio- und Fernsehsender sind rechtlich verpflichtet, bevorstehende Sirenentests anzukündigen. Vor diesem Hintergrund stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS den Radio- und TV-Redaktionen spezielle Info-Spots zur Verfügung. Über die konkrete Ausstrahlung entscheiden jedoch die jeweiligen Redaktionen selber. Das BABS bezahlt auch keine Entschädigung für die Ausstrahlung, es handelt sich also nicht um kommerzielle Werbung.

Der Radio-Spot Sirenentest erinnert daran, dass ein Alarm grundsätzlich eine Störung darstellt. Der Sirenenalarm ist notwendigerweise ein störendes Geräusch – wie das erschreckende Hupen von Autos, das schrille Pfeifen einer akustischen Rück-kopplung oder das laute Rattern eines Pressluftbohrers.

Bereits einen gewissen Kult-Status erlangt hat das heulende Schaf aus dem TV-Spot Sirenentest. 2014 ist der Spot im Wettbewerb um die besten Schweizer Auftragsfilme denn auch mit einer Aus-zeichnung bedacht worden: In der Hauptkategorie Commercials / Fernseh- und Kinospot hat der Sirenentest-Spot einen Bronze-Edi gewonnen. Die Jury hielt dazu fest: „Schon von klein auf haben wir uns über dieses beängstigende Geräusch gewundert. Endlich erfahren wir, in diesem eigenständigen und mit überraschenden Wendungen gespickten Spot, die nicht ganz ernst gemeinte Wahrheit. Der Spot schafft es durch eine unerwartete Herleitung, dass wir uns am folgenden Mittwoch nicht mehr fürchten müssen.“

Mit dem TV-Spot Sirenentest ist es dem BABS gelungen, das ernste Anliegen der Alarmierung bei Katastrophen und Notlagen auf etwas verspielte Weise, mit einer gewissen Selbstironie und mit Freude am Absurden zu kommunizieren. Damit kommt die Botschaft offen-sichtlich an.

Auf dass alle Bescheid wissen, wenn es Ernst gilt!

Weiterführende Informationen:

Warnung und Alarmierung der Bevölkerung

Unterlagen zu Alarmierung

 

Für Rückfragen:

Kurt Münger
Tel. 058 462 55 83
E-mail: kurt.muenger@babs.admin.ch

 

Schlagwörter: , ,

Beitrag teilen:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *