24 November 2015

Zukunft im Zivilschutz: Flexiblere, attraktivere Dienstpflicht

Der Zivilschutz soll auch in Zukunft auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet bleiben. Der aktuelle Bericht zur Zukunft von Bevölkerungsschutz und Zivilschutz sieht aber Anpassungen der Strukturen sowie Neuerungen für Schutzdienstpflichtige im Zivilschutz vor. Vorgesehen sind etwa ein flexibles Dienstpflichtalter und die Möglichkeit einer Einteilung in einem anderen Kanton. Zudem soll sich der Dienst im Zivilschutz finanziell stärker lohnen.

Flexibles Dienstpflichtalter

Nach der Grundausbildung sollen die meisten Schutzdienstpflichtigen im Zivilschutz bleiben, bis sie insgesamt 240 Tage Ausbildungsdienst geleistet haben, im Minimum weitere 11 Jahre. Vorgesehen ist, dass sie pro Jahr für maximal 40 Ausbildungstage aufgeboten werden können. Somit wäre es für Schutzdienstpflichtige grundsätzlich – wie für Armeeangehörige – möglich, 240 Tage Ausbildungsdienst zu leisten. Wer 240 Ausbildungsdiensttage geleistet hat, soll aus dem Zivilschutz entlassen und von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden.

Dienstpflicht für Mannschaft und Unteroffiziere

Grafik zum neuen Dienstpflichtalter
Nach der Grundausbildung sollen die meisten Schutzdienstpflichtigen künftig im Zivilschutz bleiben, bis sie insgesamt 240 Tage Ausbildungsdienst geleistet haben.

Für Mannschaftsangehörige und Unteroffiziere würde somit ein flexibles Dienstpflichtalter entstehen. Die insgesamt 12 Jahre Dienstpflicht könnten zwischen dem 19. und dem 37. Altersjahr absolviert werden. Auf kantonalen oder interkantonalen Stützpunkten besteht gar die Möglichkeit, dass Zivilschutzangehörige den Dienst als Durchdiener an einem Stück leisten.

Für höhere Unteroffiziere und Offiziere sollen, was die Ausbildung anbelangt, die gleichen Obergrenzen gelten: maximal 40 Tage pro Jahr. Sie sollen jedoch nicht vor dem 37. Altersjahr aus dem Zivilschutz ausscheiden.

Dienstpflicht für höhere Unteroffiziere und Offiziere

Grafik zum Dienstpflichtalter für Offiziere.
Höhere Unteroffiziere und Offiziere sollen nicht vor dem 37. Altersjahr aus dem Zivilschutz ausscheiden.

Zur Erhöhung der Attraktivität von Kaderlaufbahnen erhalten Offiziere und höhere Unteroffiziere in Kaderkursen des Zivilschutzes, gleich wie in der Armee, eine Soldzulage.

Interkantonale Zuweisung möglich

In Zukunft soll es möglich sein, den Schutzdienst in einem Nachbarkanton zu absolvieren. Zwar werden die Schutzdienstpflichtigen bei der Rekrutierung dem Wohnsitzkanton zugewiesen. Ist der Bedarf eines Kantons aber gedeckt, sollen weitere Schutzdienstpflichtige einem Kanton mit Unterbestand zugewiesen werden. Wer bis zum Ende eines Rekrutierungsjahres nicht zugewiesen ist, soll in einen nationalen Personalpool kommen. Die Planer beabsichtigen damit, dass regionale Unterbestände kompensiert werden können. Grundsätzlich teilen die Kantone die Schutzdienstpflichtigen in die regionalen Zivilschutzorganisationen und in die kantonalen Stützpunkte ein. Der Kanton, in dem der Zivilschutzangehörige eingeteilt ist, sorgt auch für die Ausbildung.

Finanzielle Vorteile bei der Wehrpflichtersatzabgabe

Bei der Wehrpflichtersatzabgabe sollen künftig alle Ausbildungsdienste nach der Rekrutierung bis zum Ende des 37. Altersjahrs angerechnet werden. Gleichzeitig soll sich die Ersatzabgabe für jeden im Ersatzjahr geleisteten Tag Schutzdienst neu um 5 Prozent ermässigen. Damit würde die Wehrpflichtersatzabgabe entfallen:
– in einem Jahr bei einer Dienstleistung von 20 Tagen und
– insgesamt nach 12 Jahren bei 240 Diensttagen.
Konkret ist vorgesehen, dass ein Zivilschutzangehöriger die fehlenden Diensttage (bis insgesamt 240 Tage) nachholen kann. Nach der Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht erhält er die bezahlte Wehrpflichtersatzabgabe zurück. Mit diesen Änderungen nimmt der Umsetzungsbericht eine Vorgabe von Bundesrat und Parlament (Motion Müller) auf.

Grund- und Zusatzausbildung

Nach der Rekrutierung sollen die Angehörigen des Zivilschutzes spätestens bis zum Ende des 26. Altersjahrs eine funktionsbezogene Grundausbildung von mindestens 10 Tagen und eine Verbandsgrundausbildung von 5 Tagen absolvieren. In der Verbandsgrundausbildung wird das Gelernte gefestigt und der Einsatz in einer Lehrformation geübt. Die Verbandsgrundausbildung soll auch den angehenden Kadern dazu dienen, ihre in der Kaderausbildung erlernten Führungskompetenzen anzuwenden.

Zukunft_Zivilschutz_3

Für Spezialfunktionen wie Fahrer oder Rettungspionier ist eine Zusatzausbildung vorgesehen, deren Dauer jeweils von den zu lernenden Inhalten abhängt. Mit der Abschaffung der bisherigen Funktion Spezialist sollen die Grundfunktionen ein breiteres Einsatzspektrum erhalten. Dies erhöht die Effizienz in der Ausbildung und die Flexibilität im Einsatz.

Mehr zu den vorgesehenen Neuerungen für Angehörige des Zivilschutzes finden Sie hier.

Bericht Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+

Im Mai 2012 hat der Bundesrat den Bericht verabschiedet, der die Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015 festlegt. Ziel ist es, die technik-, natur- und gesellschaftsbedingten Katastrophen und Notlagen noch effizienter und wirksamer bewältigen zu können. Zudem wird angestrebt, die Interessen und Bedürfnisse von Bund und Kantonen in Einklang zu bringen. Um die im Bericht skizzierten Massnahmen für die Weiterentwicklung umsetzen zu können, haben zwei Projektteams einen Bericht zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes erarbeitet und Anfang Herbst 2015 den Kantonen und den weiteren beteiligten Stellen zur Konsultation vorgelegt.

 

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