iStock.com/deliormanli
16 Dezember 2024

Die Nationale Vorsorgeplanung Erdbeben: Ergebnisse und weiteres Vorgehen

Umfassende Erdbebenvorsorgeplanungen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene haben zum Ziel, eine gute Vorbereitung für die Ereignisbewältigung und den Wiederaufbau zu schaffen. Die Nationale Vorsorgeplanung Erdbeben, die im Dezember 2024 publiziert wurde, zeigt die Aufgaben- und Rollenteilung zwischen Bund, Kantonen und Dritten aus gesamtschweizerischer Sicht auf und schlägt Massnahmen zur Verbesserung der Vorbereitung der Schweiz vor.

Nationale Vorsorgeplanung Erdbeben: Rollenklärung und konkrete Massnahmen

Die Nationale Vorsorgeplanung (NVP) Erdbeben schafft ein gemeinsames Verständnis, wie Bund, Kantone und Betreibende von kritischen Infrastrukturen die Auswirkungen eines grossen Schadenbebens bewältigen und die beschädigten oder zerstörten Gebäude und Infrastrukturen rasch und nachhaltig wiederherstellen können.

Die NVP Erdbeben umfasst die vier Phasen der Erdbebenbewältigung und Regeneration und beschreibt für jede Phase die wichtigsten Herausforderungen sowie die zu erreichenden Zielzustände.

Die vier Phasen der Erdbebenbewältigung und Regeneration

Um die Zielzustände zu erreichen wurden 75 Akteurinnen und Akteure identifiziert, die insgesamt für über 400 Aufgaben zuständig sind.

Ausgehend von den beschriebenen Soll-Zuständen wurden Defizite identifiziert und Massnahmen zu deren Behebung auf Stufe Bund, Kantone und Dritte definiert.

Massnahmenumsetzung ab 2025

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 im Rahmen des Massnahmenprogramms Erdbebenrisikomanagement 2025–2028 die Umsetzung von 17 Massnahmen auf Stufe Bund beschlossen. Die Umsetzung der kantonalen oder branchenspezifischen Massnahmenvorschläge liegt in der Verantwortung der Kantone bzw. Dritten.

Das BAFU wird den Stand der Umsetzung ab 2025 mit einem Monitoring verfolgen. Im Sinne einer Gesamtschau wird das Monitoring auch die Umsetzung der kantonalen Massnahmen beinhalten.

Für 2028 ist eine nationale Erdbebenübung geplant, bei der Bund und Kantone ihre Massnahmen überprüfen können. Ende 2028 wird das BAFU dem Bundesrat über den Stand der Umsetzung und allfälligen Handlungsbedarf Bericht erstatten.

Kantonale Erdbeben-Vorsorgeplanungen: zentrale Massnahme der NVP

Die zentrale Massnahme der NVP Erdbeben auf Stufe Kantone ist die Erarbeitung bzw. Aktualisierung von kantonalen Erdbeben-Vorsorgeplanungen. Das BAFU hat dazu einen Leitfaden erstellt.

Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) hat an ihrer Jahreskonferenz vom 17. Mai 2024 die NVP Erdbeben zustimmend zur Kenntnis genommen und den Leitfaden für die Kantone sowie das Monitoring zur Umsetzung der Massnahmen gutgeheissen.

Kontakt

Blaise Duvernay: Fachexperte Erdbeben, Leiter der Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge des Bundes beim BAFU

E-Mail: blaise.duvernay@bafu.admin.ch

Beitrag teilen:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *