Dank Vorsorgeplanungen im Ernstfall bereit
Nicht nur in der Altersvorsorge ist jede und jeder Einzelne genauso gefordert wie Gesellschaft und Staat, auch mit Blick auf Katastrophen und Notlagen ist auf jeder Stufe vorzusorgen, schreibt Christoph Flury, Stv. Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), im Editorial der Nr. 29/2017 der Zeitschrift „Bevölkerungsschutz“.
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Vorsorgeplanungen der Behörden
Das Dossier des Heftes thematisiert die Vorsorgeplanungen der Behörden. Es geht also nicht um die individuelle Vorsorge – wie sich die Bevölkerung für den Fall einer Katastrophe mit Notfallplan und Notvorrat wappnen kann. An einigen Beispielen zeigt die Zeitschrift auf, wie Bund, Kantone und auch Gemeinden Vorsorgeplanungen treffen. Vorsorgeplanungen gewinnen in einer globalisierten Gesellschaft mit komplexen und dynamischen Gefährdungen an Bedeutung.
Bundesämter und Bundesstäbe
In einem ersten Artikel beschreibt Stefano Bruno, Leiter Geschäftsstelle Vorsorgeplanung im BABS, wie auf nationaler Ebene im Bevölkerungsschutz verschiedene Bundesämter (mit den sogenannten nationalen Vorsorgeplanungen) und der Bundesstab gefordert sind. Ob Erdbeben, Pandemie oder KKW-Unfall: für jedes Szenario erstellen die Ämter und der Bundesstab Vorsorgeplanungen. Als Grundlage für die Arbeiten dienen die 33 Szenarien, die das BABS 2015 im Gefährdungskatalog vorgelegt hat.
Evakuierungskonzept der Kantone Solothurn und Aargau
Rudolf Junker, Leiter Katastrophenvorsorge im Kanton Solothurn, und Thomas Aldrian, Fachspezialist Katastrophenvorsorge im Kanton Aargau, präsentieren in einem zweiten Artikel den Stand der Arbeiten am gemeinsamen „Konzept für die Evakuation und die Notkommunikation bei Grossereignissen“. Das Evakuierungskonzept deckt verschiedene Szenarien ab und kann von anderen Kantonen übernommen werden.
Wirtschaftliche Landesversorgung
Werner Meier, Delegierter für wirtschaftliche Landesversorgung, informiert über die Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes. Die wirtschaftliche Landesversorgung greift erst dann lenkend ein, wenn die Wirtschaft ihre Versorgungsfunktion nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Versorgungssicherung des Landes erfolgt stets in enger Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft.
Das Beispiel Heilmittelversorgung
Ein letzter Dossierartikel veranschaulicht dieses Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft: Zu den Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung gehört es, die Verfügbarkeit von Heilmitteln sicherzustellen. Bei absehbaren Lieferengpässen werden öffentliche Hand und Industrie gemeinsam aktiv. Gerade auf diesem Gebiet zeigt sich auch, dass die Versorgungskette durch die Globalisierung fragiler geworden ist.
Persönlich: Stefan Häusler, Generalsekretär FKS
Traditionsgemäss stellt die Zeitschrift – im Rahmen eines Interviews – eine Persönlichkeit und ihr Wirken im Bevölkerungsschutz vor. Diesmal kommt Stefan Häusler, Generalsekretär der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) zu Wort: Dass die Kantone für das Feuerwehrwesen zuständig sind, findet er richtig und wichtig, er sieht aber auch einen Harmonisierungsbedarf. Zudem verrät er, worauf er achtet, wenn er im Hotel übernachtet.
Weitere Highlights
Darüber hinaus enthält die Nr. 29/2017 eine ganze Reihe weiterer Highlights. Dazu zählen insbesondere zwei Beiträge über die Einsätze in Bondo (GR) und Zofingen (AG) und zwei Beiträge über die Gesamtnotfallübung 2017, wovon einer die Evakuierungsübung des Kantons Bern thematisiert. Zum Schluss beleuchtet der Karikaturist Vincent L’Épée das Dossierthema aus seinem Blickwinkel – und mit einem Augenzwinkern.
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