Am 3. Februar steht der alljährliche Sirenentest an. Die Sirenen sind essenzieller Bestandteil des Gesamtsystems zur Alarmierung der Schweizer Bevölkerung. Deren alljährliche Überprüfung mag für die aussenstehende Betrachterin vielleicht den Eindruck erwecken, dass sich das ganze Verfahren Jahr für Jahr ohne neue Erkenntnisse wiederholt, doch das stimmt so nicht. Denn die Sirenen für den Allgemeinen Alarm sowie für den Wasseralarm, schweizweit sind es rund 5’000 stationäre Installationen, haben nur dann eine Daseinsberechtigung, wenn sie im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren, sprich heulen. So gesehen erfüllt es durchaus seinen Zweck, wenn am Tag des Sirenentests festgestellt wird, ob jede einzelne Sirene laut heult oder nicht.